Vor 300 Jahren, am 29. März 1712, erließ Graf Ernst Casimir zu Ysenburg unter der programmatischen Titelzeile „Privilegia und Freyheiten“ eine Einladung an alle, „welche sich in der Stadt und Vor-Stadt Büdingen häuslich niederlassen und bauen wollen“. Das im Druck weit verbreitete „Toleranzpatent“ begründete den Ruf der Büdinger Grafschaft als einer „Freistatt des Glaubens“. Es bildet, zusammen mit seinem heute noch sichtbaren Ergebnis, dem Bau der Büdinger Vorstadt, den Anlass für das Gedenken. Darauf bezog sich die Ausstellung in der Markt- und Kaufhalle im Büdinger Heuson-Museum.

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Gezeigt wurden seltene Pläne der historischen Stadt Büdingen aus dem 18. Jahrhundert und Dokumente zum Toleranzpatent und seinen Auswirkungen. Weiterhin zu sehen waren wertvolle Schreinerarbeiten von Abraham Roentgen, die dankenswerter Weise vom Roentgen-Museum in Neuwied zur Verfügung gestellt wurden. Abraham Roentgen ist der Vater von David Roentgen, dem berühmten Kunstschreiner, der für zahlreiche Fürsten- und Königshäuser Europas Möbel gefertigt hat. Insgesamt bot die Ausstellung ein facettenreiches Bild zu Voraussetzungen, Realisierung und Folgen des Toleranzpatents aus einer Zeit, die stark von unterschiedlichen religiösen Auffassungen geprägt war. Die Ausstellung verschaffte zudem einen Überblick über verschiedene Berufe aus der Epoche des Merkantilismus, wie z.B. Perückenmacher und Strumpfwirker, die zum Aufbau von Manufakturen führen sollten – letztendlich aber, wie so viele Versuche der Ysenburger auf wirtschaftlichem Gebiet, scheiterten.

 

Die Zeit vor dem Toleranzpatent
von Dr. Klaus-Peter Decker

Seit 1287 war im Haus Ysenburg das Erbrecht des ältesten Sohnes (Primogenitur) üblich, es wurde Anfang des 16. Jahrhunderts aufgegeben. Dies führte zu zahlreichen Streitereien. So kam 1684 der Teilungsvertrag zwischen der älteren Birsteiner und der jüngeren Büdinger Linie, dem Hauptzweig, zustande. Der Hauptzweig teilte sich 1687 in Büdingen, Marienborn, Meerholz und Wächtersbach. Diese Teile verfügten allerdings über eine gemeinsame Regierung und ein gemeinsames Kirchenrecht.

Der ohne Erben gebliebene Carl August von Marienborn schloss 1722 mit seinen Brüdern in Meerholz und Wächtersbach und seinem Neffen in Büdingen einen Vertrag über die Aufteilung von Marienborn nach seinem Tod. Diese Teilung erfolgte 1725 und galt bis 1806. Den Teilungen und Erbstreitigkeiten vorangegangen war der 30-jährige Krieg, der nicht nur zu großen Zerstörungen geführt hatte, sondern auch zu Verlust von Ysenburger Gebieten in Darmstadt.

Außerdem gab es 1632 und 1635 wieder zahlreiche Pestopfer in Büdingen zu beklagen und 1633/34 sowie 1652/53 eine neue Welle von Hexenprozessen. Die Zahl der Zins-Zahlenden Familien hatte sich von 1633 bis 1654 halbiert. Dazu kam das Anwachsen der Familie der Ysenburger von etwa 30 Personen im 17. Jahrhundert zu etwa 100 Personen im 18. Jahrhundert. Es war nicht genug Geld da, um alle Kinder zu verheiraten, besonders die weiblichen Familienmitglieder hatten das Nachsehen.

Schon vor dem Toleranzpatent hatte es Ideen gegeben, Glaubensflüchtlinge anzusiedeln. Gräfin Maria Charlotta (1631-1693) wollte Waldenser in und um Büdingen ansiedeln. Dies belegt ein Brief von 1688. Die Ansiedlung kam aber nicht zu Stande. Die Idee, Glaubensflüchtlinge aus wirtschaftlichem Interesse anzusiedeln war also nicht neu, sondern zeigt die Lage nach dem 30-jährigen Krieg. Der Wiederaufbau und Steuern waren wichtiger als die konfessionellen Unterschiede.

Büdingen um 1700: Es ist noch eine deutliche Trennung von Alt- und Neustadt zu sehen. Beide Stadtteile sind durch einen eigenen Mauerring umschlossen und durch Damm und Wassergraben getrennt. Die zweitürmige Karlstoranlage ist die Verbindung beider Teile. Östlich der Altstadt liegt von Wasser umgeben das Schloss, das die ganze Altstadt als eine Art Vorburg nutzt. Westlich vor der Altstadt liegt der zur Zeit des Toleranzpatents noch freie Platz Mehltorgraben/Damm, eigentlich besiedelt werden sollte (heute Altstadtparkplatz/Garten Kölsch). Die ehemaligen Vorstädte Großendorf und Hinterburg sind um 1700 weitgehend unbesiedelt bzw. zerstört. aus: M. Benad, Büd. Geschichtsblätter Bd. XI, 1983, 83-85

Auswirkungen des Toleranzpatents

Durch das Toleranzpatent kamen zahlreiche Handwerker nach Büdingen. Eine große Gruppe bildeten die Strumpfweber oder auch Strumpfwirker. Die Strumpfwirker brachten einen speziell für die Strumpfherstellung entwickelten, so genannten Handkulierstuhl mit. Die Maschine ermöglichte eine wesentlich schnellere Strumpfherstellung als die reine Handarbeit. Der Handwirkstuhl wurde von William Lee in England erfunden. Der erste deutsche Strumpfwirker war Samuel Uhlig in Sachsen.

Ebenfalls nachgewiesen auf einer Liste der Vorstadtbewohner von 1731 ist ein Perückenmacher. Im frühen Barock kam das Tragen von Perücken in Mode. Ein bedeutender Perückenträger war Ludwig XIV., der damit die Mode bestimmte und die Perücke zum Standessymbol machte. Männer trugen die Alongeperücke, mit langen, bis auf die Brust hängenden Locken und Mittelscheitel. Frauen trugen meist eine Kombination aus Haube und Frisur, die sogenannte Fontange. Nach 1700 änderte sich die Perückenmode. Es kamen Modelle mit meist waagerecht angeordneten Locken auf. Reisende und Soldaten trugen kürzere Modelle, so genannte Stutzperücken, Handwerker und Bauern gar keine. Die Perücken wurden aus Tier- oder Menschenhaar, Flachs oder Hanf hergestellt. Die Perücken aus Haar gab es in der natürlichen Farbenvielfalt. Die Perücken wurden oft mit Mehl weiß gepudert, wobei den unteren Schichten das Pudern der Perücken verboten war.

Die Herrnhuter und Graf Zinzendorf

Die Herrnhuter Brüdergemeine ist eine in Böhmen entstandene Religionsgemeinschaft, die sich das Leben nach der Bergpredigt zum Ziel setzte. In Böhmen wurde die „Bruder Unität“ schon bald verfolgt und hunderte Mitglieder wanderten nach Polen und Preußen aus. Durch den 30-jährigen Krieg dezimiert, suchten sie eine neue Heimat. 1722 erlaubte ihnen Graf Nikolaus Ludwig Zinzendorf (1700-1760) neben seinem Gut Berthelsdorf in der Oberlausitz in Sachsen zu siedeln. Der Ort erhielt den Namen Herrnhut („Unter des Herrn Hut“).

Vom Toleranzpatent ermutigt, wohnte Graf Zinzendorf ab 1736 mit seiner Familie und weiteren Herrnhutern auf der Ronneburg. Kurz vorher hatte der sächsische Kurfürst August der Starke die Herrnhuter des Landes verwiesen. Es gelang Graf Zinzendorf aber nicht, die Ronneburg zu kaufen. Zwei Jahre später siedelten die Herrnhuter in das Schloss Marienborn um. Da dort nicht genug Platz war, erwarben sie am 24. April 1738 von der Büdinger Landesregierung Land vom Hofgut Vonhausen. Der Platz bekam den Namen Herrnhaag. Über die Jahre entstand eine herrschaftliche Siedlung mit Residenzcharakter. Fünf Jahre nach der Siedlungsgründung hatte der Herrnhaag etwa 100 Bewohner, einige Jahre später etwa 1000. Viele Herrnhaager waren Handwerker.

Der bekannteste unter ihnen war Abraham Roentgen ( 1711 – 1793 ), der ab 1742 auf dem Herrnhaag lebte, und eine kleine Kunstschreinerei gründete. Neben den Gemeindemitgliedern gehörten die Adelshäuser der Wetterau und Besucher der Frankfurter Messe zu seinen Kunden. Sein auf dem Herrnhaag geborener Sohn David Roentgen ( 1743 – 1807 ) wurde einer der bekanntesten Kunstschreiner des 18. Jahrhunderts. 1750 mussten die Herrnhuter den Herrnhaag verlassen. Gemeinsam mit 42 weiteren Herrnhaagern und seiner Familie zog Abraham Roentgen nach Neuwied. Graf Friedrich Alexander zu Wied hatte die Herrnhuter eingeladen. Die gezeigten Objekte sind kurz nach dem Umzug nach Neuwied entstanden und stehen noch in der Tradition der auf dem Herrnhaag gefertigten Möbel.

 

Kästchen, um 1750-55, Abraham Roentgen, Padouk ( eine Edelholzart ) auf Eiche.
Das kleine Möbelstück besteht aus einem Deckel mit einem Griff aus Messing, einem Kastenteil mit Schlossbeschlag und Schlüssel und einem Sockel. Die Außenkante des Deckels und die Oberkante des Sockels sind mit Viertelrundungen aus Messing verziert. Foto: Roentgen-Museum Neuwied

Polsterstuhl, um 1755, Abraham Roentgen, Nussbaum.
Der Stuhl ist mit einem reichen Dekor an muschelförmigen Ornamenten, Blätter- und Blütenschnitzerei verziert. Die geschwungenen Stuhlvorderbeine enden in Kugelkrallenfüßen, die hintern Keulenbeine setzen sich in der schlicht gehaltenen Rückenlehne fort. Englische Möbel dienten Abraham Roentgen hier als Vorbild. Foto: Roentgen-Museum Neuwied. Beide Stücke sind Leihgaben aus dem Roentgen-Museum Neuwied.

 

 

 

 

 

 

 

Abraham Roentgen ( 1711 – 1793 )
Abraham Roentgen sitzt an einem Schreibpult, auf dem Feder und Zirkel zu sehen sind und hat ein Zeichenblatt in der Hand, das von ihm entworfene Möbelbeschläge zeigt. Öl auf Leinwand, Johannes Junker 1772. Foto: Roentgen-Museum Neuwied.

 

 

 

 

 

 

 

 

Susanna Maria Roentgen (1717-1776)
Die Ehefrau von Abraham Roentgen trägt die Herrnhuter Frauentracht mit enganliegendem weißem Häubchen mit Band und weißem Schultertuch. Vor sich hält sie ein Kästchen mit einer Einlegearbeit in einem blauen Blumenmuster. Öl auf Leinwand, Johannes Junker 1771. Foto: Roentgen-Museum Neuwied.

 

 

 

 

 

 

 

David Roentgen (1743-1807)
David, der Sohn von Abraham Roentgen. Öl auf Leinwand, unbekannter Maler, um 1790.

David Roentgen (1743-1807), war Kunsttischler und Kabinettmacher. Nach seiner Schreinerlehre beim Vater und seinen Wanderjahren als Geselle trat er in die väterliche Schreinerei ein. Er war einer der besten Ebenisten (Kunsttischler) seiner Zeit, der auch seinen Vater in künstlerischer Hinsicht übertraf. 1772 übernahm er die Leitung des Betriebes, den er zu einem Unternehmen von Weltruf ausbaute. Stücke mit raffinierten Geheimfächern und technischen Spielereien machten ihn berühmt. David Roentgen belieferte Fürsten- und Königshäuser in Europa, den Adel und wohlhabende Bürger, u.a. den preußischen König, Ludwig XVI. und Katharina die Große von Russland. Quelle: wikipedia, Foto: Roentgen-Museum Neuwied.

 

Katharina Dorothea Roentgen (1749-1825),
die Frau von David Roentgen. Öl auf Leinwand, Heinrich Foelix 1792. Foto: Roentgen-Museum Neuwied.
Die Ehefrau von David Roentgen trägt die Herrnhuter Frauentracht mit weißer Haube und weißem Schultertuch. Im Bildhintergrund ist eine sogenannte Stutzuhr zu sehen. Stutzuhren werden nicht wie Standuhren mit einem Pendel angetrieben, sondern mit einer Feder. David Roentgen arbeitete eng mit dem Uhrmacher Peter Kinzig zusammen. Gemeinsam stellten sie zahlreiche prächtige Uhren für europäische Fürstenhöfe her.

 

 

 

 

 

Das Büdinger Toleranzpatent des Grafen Ernst Casimir von 1712
Chancen und Grenzen
von Dr. Klaus-Peter Decker

Der 1687 geborene Graf Ernst Casimir zu Ysenburg-Büdingen war zunächst nicht als Nachfolger seines Vaters Johann Casimir vorgesehen, der 1693 während eines Feldzugs in den Niederlanden ums Leben gekommen war. Aber zwei ältere Brüder starben unverhofft, beide an den Blattern, und so musste Ernst Casimir 1708 die gerade eingeschlagene militärische Laufbahn aufgeben und die Regierungsverantwortung übernehmen. Noch im selben Jahre heiratete er Gräfin Christine Eleonore zu Stolberg in Gedern, aus einem der „frommen Grafenhöfe“, der stark vom pietistischen Gedankengut Speners geprägt war.

Äußerlich stand der Regierungsantritt unter wenig günstigen Vorzeichen. Das Reich befand sich mitten in dem so genannten Spanischen Erbfolgekrieg, der zwar in der Wetterau nicht mit Kämpfen verbunden war, aber doch wieder schwere Belastungen durch Kontributionen und Winterquartiere mit sich brachte. Nach einer längeren günstigen Agrarkonjunktur folgte nun eine deutlich schlechtere Klimaperiode mit geringen Ernten und als Folge einem spürbaren Preisanstieg. In der Stadt Büdingen machte sich das Fehlen von qualifizierten Handwerksberufen und eines ökonomisch innovativen Potentials schmerzlich bemerkbar, zumal die Bevölkerungsverluste durch die langen Kriegszeiten noch immer nicht aufgeholt waren.

Dieser schwierigen Situation suchte Graf Ernst Casimir durch eine Einladung an Zuwanderer und Bauwillige zu begegnen. Er ließ dazu am Reformierten Religion bekennen“, sondern ausdrücklich auch Nonkonformisten, denjenigen „die auß Gewissens-Scrupel sich gar zu keiner äusserlichen Religion halten“. Christen aber, die sich von den etablierten Kirchen gelöst hatten und die ihren Glauben innerlich leben und erfahren wollten, gab es in dieser Zeit viele und von ganz unterschiedlicher Geisteshaltung, man fasste sie schon damals unter dem Begriff „Separatisten“ zusammen.

Bei einem derartigen Zugeständnis musste sich der Graf jedoch rechtlich absichern, es durfte nicht der Anschein einer separaten Kirchenbildung entstehen. Daher wurde einschränkend verfügt, dass die konfessionsfremden Zuwanderer ihren Glauben nur „in ihren Häusern“, in häuslichen Andachten praktizieren durften und sich überhaupt in ihrem bürgerlichen Wandel gegen Obrigkeit und Untertanen „ehrbar, sittlich und christlich“ aufzuführen hätten. Trotz des Versuchs der Klarstellung handelte sich der Graf mit seinem Hofbuchdrucker De Launoy aus Offenbach einen Prozess am Reichskammergericht wegen Verstoßes gegen den Religionsartikel des Westfälischen Friedens ein, der jedoch im Sande verlief.

Die Anklage richtete sich auch gegen den tatsächlichen Verfasser, denn die Formulierungen des Patents stammten nicht vom Grafen selbst, der es unterzeichnet hatte, sondern von seinem Kanzleirat Otto Heinrich Becker (1667- 1723). Becker, der als Jurist unter anderem in Halle studiert hatte, war als Regierungs- und Konsistorialrat in der Grafschaft Waldeck zur Schlüsselfigur eines größeren Reformprogramms geworden. Nach einem Regentenwechsel in Korbach musste er wegen seiner pietistischen Überzeugungen das Land verlassen. Ernst Casimir fand in ihm 1711 den geeigneten Mann, um seine Vorstellungen von Toleranz und Peuplierung in ein pragmatisches Programm zu gießen.

In den weiteren Passagen, die dem programmatischen Eingangsartikel folgten, ging es um wirtschaftliche Anreize und die privilegierte Sonderstellung für neue Siedler. Dazu gehörten die Garantie politisch-bürgerlicher Rechte, bei denen sie den Stadtbürgern gleichgestellt sein sollten, aber auch konkrete Vergünstigungen, wie eine zehnjährigen Befreiung von Auflagen und Lasten beim Bau zweistöckiger Häuser, für die auch kostenloses oder doch günstiges Baumaterial gestellt wurde. Daneben wurden Maßnahmen zur Verbesserung der „Infrastruktur“ angekündigt, wie die Erneuerung des Wochenmarktes in der Stadt, die Einrichtung eines Waisenhauses, nach dem Vorbild der Halleschen Anstalten, und die Aufnahme eines regelmäßigen Postkurses nach Frankfurt, schließlich sogar die kostenfreie „Informirung der Kinder“ an der Landesschule, sprich „Schulgeldfreiheit“. Angezielt war vor allem, tüchtige Handwerker in die Stadt zu holen und Manufakturen zu ermöglichen, an denen es bisher mangelte, wodurch das Geld aus dem Land floss.

Doch von Seiten der eingesessenen Bürger erhob sich sofort scharfer Widerstand gegen all die Wohltaten, die der Graf „fremden und ausländischen Leuten“ zukommen lassen wollte – auf ihre Kosten, wie die Städter befürchteten. Der „Mehltorgraben“, ein größeres freies Areal zwischen den Ringmauern (heute Altstadtparkplatz und Garten Kölsch), das der Herrschaft gehörte und von Ernst Casimir für eine Bebauung ins Auge gefasst war, wurde von der Stadt für die eigenen „mannbaren jungen Leute“ reklamiert. Vor allem wollte man die alten Rechte in Bezug auf Wald und Weide, „der Bürgerschaft beste Kleinodien“, nicht mit den Neuankömmlingen teilen, und schon gar nicht zulassen, dass ihnen „wüste“ Weingärten überlassen würden, die durchweg Eigentümer hätten. Die Wirtschaftlichkeit von Manufakturen wurde wegen der Konkurrenz von Nachbarstädten wie Gelnhausen oder Hanau in Frage gestellt. Aber auch gegen die praktizierte Toleranz werden Ressentiments sichtbar, wenn den „Separatisten“ unterstellt wird, die Untertanen zu „schädlichen, ja sogar widrigen Dingen“ zu verleiten, während der Graf von seinen Bürgern, weit mehr als von Fremden, der „reinen Religion, beständiger Treue und respectueusem Gehorsam“ versichert sein könne.

Wegen dieses massiven Widerstandes wurde eine Ansiedlung in der Stadt selbst aufgegeben. Stattdessen entschloss sich Ernst Casimir zum Bau einer ganz neuen „Vorstadt“ entlang der Ausfallstraße nach Westen vor dem Untertor, für das nun bald der wohl von den Exulanten geprägte Name „Jerusalemer Tor“ gebräuchlich wurde. Hier besaß die Herrschaft ausgedehntes Gartenland und konnte fehlende Grundstücke hinzukaufen. Als im März 1713 die ersten Bauplätze abgemessen wurden, zeigten bereits einige Handwerker aus der Stadt selbst Interesse, um die mit dem Bau verbundenen Privilegien und Vorteile für sich zu nutzen. Schließlich waren nur drei der ersten Vorstadtsiedler im strengen Sinne Glaubensverfolgte.

Während der Bau der Vorstadt rasch voranschritt und 1728 schließlich 25 Häuser die Straße säumten und ein für das Stadtbild gänzlich neues, einheitliches Bild in „wohlproportioniertem Gleichmaß“ (R. Reuter) abgaben, musste Graf Ernst Casimir bei seinen Visionen manchen Rückschlag hinnehmen. Schon Ende 1713 verließ der Ideengeber des Programms, Kanzleirat Becker, seinen Wirkungsort, ohne dass wir die Gründe kennen. Folgenreicher noch war, dass zahlreiche der religiös stark sensibilisierten Einwanderer Ende 1714 in den Bann einer schwärmerischen Erweckungsbewegung gerieten und sich der Gemeinschaft der Inspirierten anschlossen. Die bisherigen „Stillen im Land“ blieben plötzlich nicht mehr zurückgezogen in ihren Häusern, sondern radikalisierten sich im öffentlichen Raum. Es kam zu Bußrufen und prophetischen Anklagen auch gegen die Obrigkeit. Unter der damit verbundenen Erwartung eines baldigen Weltendes, das von einigen sogar für 1734 angekündigt wurde, änderten sich Wirtschaftsgesinnung und Arbeitsmoral grundlegend. Das galt auch für den Strumpfweber Ulrich und den Taschenmacher Fritz, die zuvor zu den innovativsten wirtschaftlichen Köpfen in der Vorstadt gehört hatten. Als eine scharfe Warnung des Grafen vor einer „großen Confusion und allgemeinen Zerrüttung im gemeinen Wesen“ nichts fruchtete, mussten diese mit anderen Gleichgesinnten 1716 das Land verlassen.

So blieb der erhoffte große Aufschwung, der Geld in die herrschaftlichen Kassen gespült hätte, zwar zunächst aus, zumal Manufakturen sich nur in Ansätzen entwickelten. Aber für die Stadt Büdingen wurde die Peuplierungspolitik mit der Zeit doch zu einem Erfolg. Die Einwohnerzahl, die im Jahre 1700 bei höchstens 900 Personen gelegen hatte, stieg bis 1731 auf 1938 Menschen an, Gesinde und in den Handwerksbetrieben beschäftigte Personen eingerechnet. Die Einwohnerschaft hat sich also in dreißig Jahren mehr als verdoppelt. Allein in der neuen Vorstadt lebten und arbeiteten jetzt bereits 275 Personen. Die Erwerbsstruktur wandelte und modernisierte sich, so waren nun unter den neuen Spezialberufen neben 3 Knopfmachern schon 18 Strumpfweber zu finden. Es gab 1731 zwei „Chirurgen“ (Wundärzte) und gar drei Apotheker. 1717 gelang es dem Grafen, Johann Friedrich Regelein als Hofbuchdrucker in die Stadt zu ziehen. Die neue Offizin bot nicht nur dem in Büdingen entstehenden intellektuellen Potential die Möglichkeit zu publizieren, wie dem Hofarzt Dr. Joh. Samuel Carl, einem der progressivsten pietistischen Ärzte der Zeit, sondern Regelein und sein Schwiegersohn und Nachfolger Stöhr zählten überhaupt zu den produktivsten Druckern und Verlegern von Kontroversliteratur des „radikalen Pietismus“ im 18. Jahrhundert. Eine Walkmühle am Seemenbach wurde als Grundlage für die Textilverarbeitung wichtig und die 1714 eingerichtete Papiermühle hatte zwar mit Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen, wurde aber ab 1735 durch den Papiermacher Johann Christian Illig und seine Nachfolger zur Blüte geführt.

Im „Hauptbuch der Geschichte“ sind ohnehin die Gewinne nicht immer nur in den ökonomischen Bilanzen zu suchen. Der auf den Freiheitskampf der Niederlande bezogene, etwas emphatische Satz Friedrich Schillers „Nichts ist natürlicher als der Übergang bürgerlicher Freiheit in Gewissensfreiheit“, lässt sich in dem Sinne umkehren, dass praktizierte Toleranz und Gewissensfreiheit der bürgerlich-demokratischen Freiheit in Deutschland ein Stück Boden bereitet haben. Hier liegt die historische Bedeutung so kleiner Staatsgebilde wie der Grafschaft Ysenburg- Büdingen im Verband des Alten Reiches, die trotz der Begrenztheit ihrer Mittel zu Sammelplätzen von Verfolgten und Abweichlern und damit zum Kreuzungspunkt vielfältiger geistiger Strömungen wurden.

 

 

Graf Ernst Casimir zu Ysenburg und Büdingen (1687-1749)

Geboren am 12.05.1687 als vierter Sohn von Graf Johann Casimir zu Ysenburg und Büdingen und Gräfin Sophie.Elisabeth zu Isenburg Birstein. Nach dem Tod seines Vaters kommt er 1693 zusammen mit seinen Brüdern unter die Vormundschaft seiner Onkel Georg Albrecht von Meerholz und Karl August von Marienborn. Nach dem Tod beider Brüder bricht er seine Militärlaufbahn ab und übernimmt 1708 die Regierung. Im selben Jahr heiratet er Christina Eleonore zu Stolberg-Gedern (1692-1745), mit der er sieben Kinder hat, darunter auch seine Nachfolger Graf Gustav Friedrich (1715-1768) und Graf Ludwig Casimir (1710-1775). Graf Ernst Casimir I. zu Ysenburg und Büdingen. Foto: Dr. Decker

Folgende Ereignisse fallen in die Regierungszeit von Graf Ernst Casimir:

  • Gründung der Vorstadt
  • Johann Regelein aus Nürnberg eröffnet 1717 in Büdingen eine Buchdruckerei
  • Antritt des Marienborner Erbteils 1725
  • der Ausbau der gräflichen Höfe ( Christinenhof, Salinenhof, Thiergarten )
  • die Verteidigung der Erbansprüche an der Ganerbenschaft Staden ( 19 Erben )
  • die Salinengründung nach 1728 ( ein Verlustgeschäft )
  • die Aufnahme Zinzendorfs und der Herrnhuter
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Das Toleranzpatent und die Freiheit des Glaubens
von Heinz Appel & Petra Lehmann-Stoll M. A.

Was bedeutete für die Menschen damals die Freiheit des Glaubens? Sie waren doch alle Christen...

Die Untertanen hatten sich dem Glauben des Herrschers anzupassen. Wechselte der Landesvater den Glauben, zum Beispiel von katholisch zu lutherisch oder zu reformiert, mussten seine Untertanen auch die Konfession wechseln. Das änderte sich erst 1705 durch die Kurpfälzische Religionsdeklaration (s. Text Dr. Decker). Dass solche Friedensschlüsse aber nicht genug Sicherheit boten, zeigt die Aufhebung des Edikts von Nantes, 1598 erlassen von König Heinrich IV. durch Ludwig XIV. dem Enkel von Heinrich IV., im Edikt von Fontainebleau am 18. Oktober 1685. Damit setzte erneut die Verfolgung und Vertreibung der Hugenotten im katholischen Frankreich ein.Worin jedoch bestehen die grundlegenden Unterschiede zwischen katholischer, evangelisch-lutherischer und evangelisch-reformierter Konfession?

Die in Mitteleuropa älteste christliche Konfession ist die römisch-katholische. Durch die, im Grunde von den Reformatoren nicht gewollte Abspaltung, gingen aus ihr während der Reformation in Deutschland die evangelisch-lutherische sowie die reformierte Konfession, ausgehend aus der Schweiz, hervor. Die reformierte Kirche geht auf das Wirken von Zwingli und Calvin zurück und breitete sich über die Städte Genf, Basel Zürich und Straßburg überwiegend nach Süden und den Westen im heutigen Deutschland aus. Die lutherische Konfession, begründet durch Martin Luther, strahlte von Wittenberg überwiegend in den Norden und Osten sowie bis in die Mitte Deutschlands aus. Luther wollte in der katholischen Kirche die Missstände abschaffen, wie zum Beispiel den Ablasshandel, der vor allem darauf angelegt war, Geld in die Kirchenkassen zu spülen. Ferner verlangte er die Rückbesinnung auf das Evangelium, dem viele, in der Bibel nicht belegbare Anschauungen und Traditionen, so z. B. auch die Heiligenverehrung entgegenstanden. Hessen ist im Grunde konfessionelles Grenzgebiet. In Hessen waren beide evangelischen Konfessionen verbreitet, oft wechselte es von Dorf zu Dorf.

Bei der katholischen Konfession stehen neben den Büchern der Bibel insbesondere der Evangelien und deren Interpretation durch die Kirche, das Amt des Priesters und die Traditionen, hier hauptsächlich die Tradition der Heiligenverehrung, mit im Vordergrund. Die Altäre in den katholischen Kirchen haben ein Sepulcrum (lat. Grab). In diesen Gefäßen bzw. Aushöhlungen werden Reliquien von Heiligen und Märtyrern in den Altar eingelassen. Oft sind es Reliquien der Heiligen, denen die Kirche geweiht wurde, z. B. Marienkirche, Cyriakuskirche, Laurentiuskirche usw.

Der Altar trägt in lutherischen Kirchen neben Kerzen und Bibel, respektive in katholischen Kirchen ein Evangeliar, ein Kruzifix (Kreuz mit Korpus Christi). In katholischen und lutherischen Kirchen stehen Kanzel und Altar neben einander. Die Bilder der Kirchenausstattung dienen als Anregung für den persönlichen Glauben. In lutherischen Gemeinden kam es nicht zum Bildersturm, so dass rein lutherische, vorreformatorische Kirchen noch heute über die Einrichtungen aus katholischer Zeit verfügen.

Bei den Reformierten steht die Predigt im Mittelpunkt des Gottesdienstes (Wort Gottes). Die Kirchenausstattung ist sehr schlicht, damit nichts die Wahrnehmung der Predigt stört. Oft liegt nur eine Bibel auf dem Altar. Die Kanzel zur Predigt steht erhöht, in der Regel hinter oder über dem Altar(siehe die Unterschiede zwischen der Marienkirche zu Büdingen [reformiert] und der Marienkirche zu Gelnhausen [lutherisch]).

Grundlegend ist jedoch das Amtsverständnis der katholischen und evangelischen Kirchen unvereinbar. Katholische Priester haben aufgrund ihrer Weihe einen besonderen Status. Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer üben das Priestertum aller Gläubigen aus.

Auch in den Sakramenten besteht ein sehr großer Unterschied zwischen dem katholischen und den evangelischen Bekenntnissen. Sieben Sakramenten in der katholischen Kirche (Taufe, Eucharistie (Abendmahl), Firmung, Ehe, Priesterweihe, Buße und Krankensalbung. In den Sakramenten wirkt Gott selbst). Dem stehen in den evangelischen Kirchen zwei Sakramente gegenüber, die Taufe und das heilige Abendmahl. In den Sakramenten wird die Gegenwart Gottes erfahrbar.

Der im Glauben (Theologie) deutlichste Unterschied zwischen den Reformierten, den Katholiken sowie den Lutheranern ist das Abendmahlsverständnis. In der katholischen Theologie werden Brot und Wein in Fleisch und Blut gewandelt. In der lutherischen Theologie ist Christus in Brot und Wein gegenwärtig, in der reformierten Deutung des Abendmahls ist der Geist Gottes aufgrund der Verwendung von Brot und Wein und in der Erinnerung an Christus beim Abendmahl dabei, also symbolisch anwesend, bzw. das Abendmahl selbst ist als Symbol zu verstehen.

Ein weiterer Unterschied besteht in der Bedeutung der Heiligen. Bei den Katholiken werden sie als Mittler und Fürsprecher zwischen Gott und den Gläubigen angerufen, bei den Lutheranern werden sie zwar als geheiligt angesehen, das Lebenswerk Heiliger wird geachtet und als gutes Beispiel weitererzählt, aber nicht mehr angerufen (Rechtfertigungslehre).

Beim reformierten Bekenntnis kommen Heilige im Sinne der „Verehrungswürdigkeit oder als geheiligt angesehen“ überhaupt nicht mehr vor. Hervorragende Christen werden geachtet aber in keinster Weise verehrt. Abbildungen, die der Verehrung dienen könnten, gibt es in den Gottesdiensträumen nicht.