Ausschreitungen am 15. März 1933

In den Abendstunden des 15. März 1933 wurde eine große Anzahl der männlichen jüdischen Bürger Büdingens auf Befehl der SA aus ihren Wohnungen geholt und in die Büdinger Gastwirtschaft Schäfer verbracht. Dort kam es dann zu Ausschreitungen, die den jüdischen Bürgern die inzwischen erfolgte „Machtübernahme“ zum Bewusstsein bringen sollen. Man „verurteilte“ jeden der jüdischen Bürger, eine gewisse Anzahl von Kniebeugen auszuführen. Darüber hinaus scheute man sich auch im Einzelfall nicht, die ihrer Freiheit Beraubten körperlich zu misshandeln. Die Aktion wurde aus „Zweckmäßigkeitsgründen“ in der Hauptsache von auswärtigen SA-Leuten durchgeführt. Der Büdinger SA fiel im Wesentlichen die Aufgabe zu, den mit den Örtlichkeiten nicht vertrauten auswärtigen SA-Leuten in der Dunkelheit die Judenhäuser zu zeigen, aus denen dann die jüdischen Bürger abgeholt wurden.

Gegen 21 Uhr versammeln sich in Nidda unter Führung des Angeklagten Kröll befehlsgemäß ungefähr 15 mit Karabinern und Pistolen bewaffnete SA-Leute, unter ihnen auch der Angeklagte Rathschlag. Man fuhr dann mit einem aus Kohden kommenden Lastkraftwagen, auf dem sich eine ungefähr gleichstarke Gruppe von SA-Leuten aus Unterschmitten befand, nach Büdingen, um dort auf die bereits erwähnte Art und Weise den männlichen jüdischen Bürgern übel mitzuspielen. Nach der Ankunft in Büdingen teilte der Angeklagte Kröll, der inzwischen die Führung über die gesamte SA übernommen hatte, die SA-Leute in kleine Gruppen auf, die auf Befehl des Angeklagten Kröll unter Leitung der Büdinger SA die jüdischen Häuser aufsuchten und die in den Wohnungen angetroffenen männlichen jüdischen Bürger in den Saal der Gastwirtschaft Schäfer abführten.

Hier wurden die jüdischen Bürger von dem Angeklagten Kröll gezwungen, Kniebeugen auszuführen. Die Anzahl der Kniebeugen wurde von Kröll im Einzelfall verschieden hoch festgesetzt. Ausschlaggebend war jeweils das mehr oder weniger große Rachebedürfnis der anwesenden Büdinger SA. Darüber hinaus wurden einzelne jüdische Bürger in dem dunklen Hof der Gastwirtschaft und auf dem zum Saal führenden Flur körperlich misshandelt. Gegen 23 Uhr wurde dem Treiben der SA durch den Gendarmeriebeamten Kammer ein Ende gesetzt. Kammer war durch den Büdinger Landrat telefonisch aufgetragen worden, jede weitere Ausschreitung zu unterbinden.

Aus dem Urteil zu den Ausschreitungen am 15. März 1933

 

Von 40 Personen, die an den Ausschreitungen des 15. März 1933 beteiligt waren, wurden 1949 nur elf angeklagt. In einem Bericht schrieb Bürgermeister Emil Diemer zu den Vorfällen, dass sich die SA-Leute, die gegen 23 Uhr die Gastwirtschaft  Schäfer verlassen hatten, 15 Minuten später auf dem Marktplatz versammelten, um in das Haus Bornheim einzudringen, was durch ihn verhindert wurde.

 

Quelle: Zur Geschichte und Kultur der Juden in Büdingen
Willi Luh, Büdinger Geschichtsverein, 2013²
(Erstveröffentlichung: Büdinger Geschichtsblätter Band XVII, 2001)

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