3. Phase 1938 – 1941 Novemberpogrome und ihre Folgen

9. November 1938: gelenkte Pogrome
In ganz Deutschland wurden jüdische Synagogen in Brand gesetzt. Mitglieder von Sturmabteilung (SA) und Schutzstaffel (SS) zertrümmerten die Schaufenster jüdischer Geschäfte, demolierten die Wohnungen jüdischer Bürger und misshandelten ihre Bewohner.

Während und in Folge dieser Ausschreitungen starben weit über 1.300 Menschen, über die Hälfte aller Synagogen oder Gebetshäuser in Deutschland und Österreich wurden stark beschädigt oder ganz zerstört. Am folgenden Tag wurden mehr als 30.000 männliche Juden in Konzentrationslager verschleppt.
Als Vorwand des von den Nationalsozialisten als angeblich spontanen Akt des „Volkszorns“ deklarierten Terrors diente die Ermordung des Legationssekretärs an der deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath, durch den erst siebzehnjährigen Herschel Grynszpan. Dieser wollte so auf die Abschiebung von 17.000 polnischen Juden nach Polen, zu denen auch seine Eltern zählten, aufmerksam machen.

Die orthodoxe Synagoge Ohel Jakob in München nach dem Brandanschlag am 9. November 1938
Quelle: Bundesarchiv, Bild 146-1970-041-46

3. Dezember 1938: „Arisierung“ jüdischer Gewerbebetriebe und Geldvermögen
„Arisierung“ oder „Entjudung“ nannten die Nationalsozialisten die Verdrängung von Juden und „jüdischen Mischlingen“ aus Handel, Gewerbe, Wissenschaft, Wohnungen und Häusern. Faktisch war es Raub an jüdischem Eigentum. Profitiert haben die Käufer.

6. Februar 1940: Juden erhalten keine Kleiderkarte
Die Reichskleiderkarte war im Zweiten Weltkrieg ein in Deutschland gängiger Bezugsschein für den Einkauf von Textilien. Sie wurde im Rahmen der Kriegswirtschaft am 14. November 1939 eingeführt. Es wurden Textilien wie Socken, Pullover, Kleider etc. rationiert.

1940: Deportationen nach Frankreich
Bekannt ist vor allem das „Camp de Gurs“, das größte französische Internierungslager: Oktober 1940 wurden 6.504 Juden aus Baden und der Saarpfalz, vom Kind bis zum Greis, aus ihren Wohnungen getrieben, gesammelt und mit Omnibussen dorthin deportiert.
Durch schlechte Versorgungslage, katastrophale hygienischen Zustände, Regen und Kälte starben viele Deportierte bald nach ihrer Ankunft. Ab August 1942 wurden die restlichen 4.245 Menschen in Vernichtungslager verschleppt und ermordet. Damit war den Nationalsozialisten in einem NS-Gau innerhalb von zwei Jahren die „Endlösung der Judenfrage“ gelungen.

7. März 1941: Zwangsarbeit
Mit der Verordnung des „Geschlossenen Arbeitseinsatzes“ bestand ab 1938 für jüdische Männer in Deutschland Arbeitszwang, wie später auch in den besetzten Gebieten. Diese Zwangsarbeit wurde von der SS hauptsächlich in Ghettos und Konzentrationslagern organisiert. Davon profitierten besonders die IG Farben (später Höchst), Krupp und Siemens.

1. September 1941: Anordnung zum Tragen des Judensterns
Mit dem Judenstern wurden die Träger öffentlich stigmatisiert.

Judenstern
Quelle: Daniel Ullrich, commons.wikimedia.org

 

Weitere gesellschaftliche Ausgrenzungen

1938

  • Verbot von jüdischen Zeitungen, Schließung jüdischer Verlage und Buchhandlungen
  • Verbot der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
  • Verbot des Besuchs öffentlicher Schulen
  • Juden hatten nur noch Anspruch auf jüdische Wohlfahrtsunterstützung
  • Judenvermögensabgabe (bei einem Freibetrag von 5.000 RM) auf 20 % des Vermögens festgesetzt
  • Einzug von Führerscheinen und Kraftfahrzeugzulassungen
  • Verbot des Besuchs von Hochschulen
  • Beschränkungen bei der Ausfuhr von Wertsachen und Devisen bei der Auswanderung

1939

  • Verbot aller jüdischen Organisationen
  • Jüdischen Zahn-/Tierärzten und Apothekern wurde die Zulassung entzogen
  • „Reichszentrale für jüdische Auswanderung“
  • Juden mussten arische Wohnhäuser räumen und Judenhäuser beziehen
  • Ausgangsbeschränkung für Juden ab 20 Uhr, im Sommer ab 21 Uhr
  • Juden mussten Radioapparate abliefern
  • Als „Sühneleistung“ wurde die Vermögensabgabe auf 25 % erhöht

1940

  • Lebensmittelkarten wurden mit einem J versehen
  • Juden war Einkaufen erst ab 15.30 Uhr erlaubt
  • Juden wurden die Telefonanschlüsse gekündigt
  • Juden mussten neben der Einkommensteuer eine Sondersteuer in Höhe von 15 % entrichten.
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