Handel mit Juden

Der Dachdeckermeister W. fragte am 02.12.1936 die Reichskanzlei Berlin an, ob „in einem jüdischen Hause, in dem nur deutsche Volksgenossen wohnen, eine dringend nötige, kleine Dachausbesserung vorgenommen werden dürfe“.

Die Geheime Staatspolizei in Darmstadt antwortete, es müsse „ihm selbst überlassen bleiben, ob er für einen Juden tätig werden will.“
Bürgermeister Diemer antwortet, W. habe „eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, daß er für Juden nicht arbeitet“.

 

Benni Grünebaum wollte April 1937 bei einem Düdelsheimer Landwirt zwei Ziegenlämmer kaufen. Dieser verweigert den Verkauf und erklärte bei einer Vernehmung vor dem Bürgermeister „auf das Bestimmteste, daß er mit keinem Juden Verkehr habe“. Der Landwirt wurde angewiesen, beim Ortsgruppenleiter der NSDAP vorzusprechen.
Der Bürgermeister verlangt eine Mitteilung über den Ausgang der Sache.